
Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts des Landes Hessen. Wer sich mit einer diesbezüglichen Bitte oder Beschwerde an den Ausschuss wendet, kann sicher sein, dass sein Begehren objektiv geprüft wird. Eine Petition können Sie schriftlich per Post oder Fax einreichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte
Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Telefax an den Ausschuss senden können: